Blockflöte |
Margot Schaupper | Saxophon |
Jürgen Horlacher | |
Querflöte |
Jürgen Horlacher | Trompete, Tenorhorn, Bariton |
Franz Schaupper | |
Klarinette |
Jürgen Horlacher | Horn |
Franz Schaupper | |
Schlagzeug |
Markus Retter | Bass |
Franz Schaupper | |
Posaune |
Dietmar Zahlmann |
Der Unterricht erfolgt als Einzel- wie auch als Gruppenunterricht.
Bei ausreichender beherrschung der Instrumente, werden die Jugendlichen an
öffentliche Auftritte herangeführt.
Sollten sich genügend Jugendliche in der Musikausbildung befinden, so ist
natürlich die Schaffung einer Jugendkapelle oberstes Ziel.
In der Regel werden die Nachwuchsmusiker die ersten drei Ausbildungsjahre mit
dem Besuch des D1 Leistungskurses abschließen. Der Besuch des D1 Kurses
ist abhängig von der musikalischen Leistung des Auszubildenden und muss
vom Ausbilder befürwortet werden. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem
Kurs ist Voraussetzung zur Übernahme in die Stammkapelle. Nach einem Gespräch
zwischen dem Dirigenten des Musikvereines 1903 Sulzbach/Kocher und dem
Instrumentallehrer wird der Musikschüler in das Orchester übernommen,
wobei eine parallel laufende Weiterbildung sinnvoll und wünschenswert ist.
Der Unterricht findet wöchentlich einmal statt. An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien entfällt der Musikunterricht.
(Sonderregelungen liegen im Ermessen der Ausbilder.) Unterrichtsausfälle
seitens der Lehrkraft sind nachzuholen. Der erste Unterrichtsmonat gilt als
"Schnuppermonat" d.h. es werden keine Gebühren erhoben.
Der Unterricht kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich
gekündigt werden.
Ab dem 2. Kind gewähren wir eine Familienermäßigung von 5,00 €
Mietgebühren und Mietbedingungen für Orchesterinstrumente des Musikvereins für Schülerinnen und Schüler kann der Musikverein 1903 Sulzbach/Kocher e.V. in begrenztem Umfang eigene Instrumente gegen eine monatliche Mietgebühr zur Verfügung stellen.
Die Mietgebühr beträgt monatlich 5,00 €
Anfallende Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Musikvereines.
Bei nachweisbar grob fahrlässiger Beschädigung (Urteil der Lehrkraft bzw. der Reparaturwerkstatt entscheidet) eines vereinseigenen Instrumentes haftet der Mieter für die Reparatur.
Ein Elternteil muss Mitglied beim Musikverein 1903 Sulzbach/Kocher
e.V. sein.
Der jährliche Mitgliedbeitrag pro Jahr beträgt 20 €
Neben dem Vorstand ist unsere Jugendleiterin Ihr(e) Ansprechpartner(in).
Andrea Sch�le
74429 Sulzbach-Laufen
Email: corinna.rieger@musikverein-sulzbach.de
Links zum Blasmusikverband:
Ordnungen der Bläserjugend
BW
Lehrgangswesen der
Bläserjugend BW